Anmeldeschluss: Fr., 21.12.2018
1. Runde: Bewertung der Einreichungsunterlagen durch die Kommission
2. Runde (Künstlerische Präsentation):
Di., 15.01.2019, 09.00 - 15.00 Uhr
> Zwischenabstimmung
3. Runde (Gruppenprüfung - Körper / Rhythmik / Schauspiel):
Mi., 16.01.2019, 09.00 - 12.00 Uhr
> Zwischenabstimmung
4. Runde (Präsentation der Gruppengestaltungen / Eignungsgespräch):
Do., 17.01.2019, 15.00 - 19.00 Uhr
> Schlussabstimmung
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium Master of Arts Education ist ein abgeschlossenes facheinschlägiges künstlerisches und/oder künstlerisch-pädagogisches Bachelorstudium oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten inländischen oder nicht-österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung.
StudienbewerberInnen mit einem nicht künstlerischen und/oder künstlerisch-pädagogischem Studienabschluss können die Gleichwertigkeit durch den Nachweis ausreichender Berufserfahrung herstellen.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Studienmotivation, des künstlerischen Niveaus und der künstlerisch vermittelnden/pädagogischen Eignung der BewerberInnen.
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in fünf Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Online Bewerbung:
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
- Kurzbiografie mit Qualifikationen, Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
- Studienmotivation: Angaben zu den Zielen und Erwartungen in Bezug auf das MAE Studium. Welche künstlerischen, pädagogischen und kunstvermittelnden Interessengebiete und Schwerpunkte sind bereits vorhanden bzw. werden angestrebt.
- Prüfungsprogramm für die künstlerische Selbstpräsentation.
2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In einer 15-20 minütigen künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die BewerberInnen ihre künstlerischen Fähigkeiten. Das selbstständig zusammengestellt Programm soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln (Leider kann seitens der MUK keine Korrepetition für die künstlerische Selbstpräsentation angeboten werden. Die BewerberInnen werden gebeten sich entsprechenden Ersatz selbständig zu organisieren.)
3. Angeleitete Prüfung in Gruppe:
In dem von Lehrenden geleiteten Prüfungsteil werden Gruppenprozesse initiiert, wobei ein Hauptaugenmerk auf die kommunikativen Potenziale sowie die Teamfähigkeit und weitere Soft Skills überprüft werden.
4. Kolloquium:
Die Kommission überprüft die individuellen, künstlerischen, pädagogischen und vermittelnden Potentiale und die Eignung der BewerberInnen für den Studiengang.
5. Selbständig entwickelte Kleingruppenarbeit:
Nähere Angaben dazu werden zu Beginn der Zulassungsprüfung gegeben.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website. Danke.
Bewerbung für ein Studium an der MUK können jederzeit online hochgeladen werden, diese werden zum nächsten Anmeldeschluss vorgemerkt.
Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungs-termin eingeteilt werden.