Senat

Der Senat hat eine dreijährige Funktionsperiode und besteht nach Maßgabe der Wahlordnung aus sechs Universitätsprofessor*innen, zwei Vertreter*innen der Dozent*innen, zwei Vertreter*innen der Administration und zwei Studierenden, die von der Hochschulvertretung entsendet werden. Er ist u. a. zuständig für den Vorschlag zur Entsendung der Hälfte der Mitglieder des Universitätsrats, die Erstellung eines Dreiervorschlags für die Wahl des*der Rektors*in, Ernennung der Frauenbeauftragten, des*der Behindertenbeauftragten und der Ombudsperson auf Vorschlag der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen und für die Stellungnahme zur Implementierung und Auflösung von Studiengängen, Lehrgängen und Kompetenzzentren.

Die Aufgaben des Senats sind in der Satzung der MUK geregelt.

Funktionsperiode: 14. Februar 2023 – 13. Februar 2026

Vorsitzende
Beata Bauder (Personengruppe Dozent*innen)

Stellvertretende Vorsitzende
Sandra Jost (Personengruppe Professor*innen)

Mitglieder
Roland Batik (Personengruppe Dozent*innen)
Peter Königseder (Personengruppe Administration)
Margit Legler (Personengruppe Professor*innen)
Wiebke Rademacher (Personengruppe Professor*innen)
Stefan Schmidl (Personengruppe Professor*innen)
Thomas Schowald (Personengruppe Administration)
Klaus Sticken (Personengruppe Professor*innen)
Andreas Stoehr (Personengruppe Professor*innen)

Vertreter*innen der Studierenden 
Iulia Moldovan
Sarina Monika Wagner

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Satzung