Studienzeitverlängerung

Antrag auf Prüfungsaufschub

Gemäß §15 der Satzung der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien können Studierende, die eine kommissionelle Prüfung nicht im laut Studienplan festgelegten Semester absolvieren können einen begründeten Antrag auf Prüfungsaufschub stellen.

Das Studium wird automatisch durch Einzahlung des Semesterbeitrags verlängert. Studierende, die keinen Prüfungsaufschub benötigen, ihr Studium aber dennoch verlängern wollen, müssen daher keinen Antrag stellen sondern lediglich die Semestergebühr fristgerecht einzahlen.

Bei der Überziehung der vorgesehenen Studiendauer um mehr als zwei Semester ist die Universitätsleitung jedenfalls berechtigt, den Aufnahmevertrag zu kündigen bzw. kann die Universitätsleitung eine Frist zu Absolvierung des Studiums festlegen.

Der/die Studierende kann bei begründeten Einwendungen gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe einen schriftlichen Antrag zur Beeinspruchung an den Senat stellen.

Das Formular für den Antrag auf Prüfungsaufschub ist mit einer Begründung im Studienreferat einzureichen.

Antrag auf ZkF-Unterricht nach der Regelstudienzeit

Wird die laut Studienplan vorgesehene Studiendauer überschritten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf ZkF Unterricht sowie ZkF begleitende LVs. Bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen kann der/die Studierende daher einen Antrag auf Unterricht im ZkF nach Regelstudienzeit bei der Universitätsleitung stellen.

Auf dem Antragsformular, das korrekt ausgefüllt im Studienreferat abzugeben ist, ist eine Begründung für die Verlängerung des ZkF-Unterrichts anzugeben und ggf. ein Nachweis beizulegen.

Entscheidungen über Anträge auf ZkF Unterricht nach der vorgesehen Studiendauer können nicht beim Senat beeinsprucht werden.