Betreuung Doktorat

Jedes Doktoratsprojekt wird an der MUK durch zwei Betreuer*innen künstlerisch-wissenschaftlich begleitet. Grundsätzlich erfolgt die Betreuung durch jeweils eine*n wissenschaftliche*n Betreuer*in sowie eine*n künstlerische*n Betreuer*in. Beide Betreuer*innen sind in ihrem Betreuungsverhältnis als gleichwertig zu betrachten, d. h. es gibt keine Hauptbetreuung des Dissertationsprojekts. Projekte, für die interdisziplinäre Betreuung notwendig ist bzw. die von dieser substanziell profitieren würden, können von Betreuer*innen mit unterschiedlichen Forschungsschwerpunkten betreut werden (z.B. Künstlerische Betreuer*in: Komposition/Musiktheorie, Wissenschaftliche*r Betreuer*in: Performance Art).

Die Bewerber*innen für das Doktoratsstudienprogramm fragen bereits im Vorfeld ihrer Bewerbung an der MUK beide gewünschten, fachlich geeigneten Betreuer*innen selbst an. Mindestens eine*r der Betreuer*innen muss aus dem internen Betreuer*innenpool der MUK stammen, der*die zweite Betreuer*in kann extern besetzt werden. Auch die externen Betreuer*innen werden von den Bewerber*innen selbst angefragt. Externe Betreuer*innen müssen von dem*der Leiter*in des Doktoratsstudiums bewilligt werden.

Die angefragten Betreuer*innen verschriftlichen ihre Einwilligung in Form einer Betreuungszusage. Für den Auswahlprozess durch den Promotionsausschuss erstellen die angefragten Betreuer*innen zudem Stellungnahmen, die direkt an den*die Leiter*in des Doktoratsstudiums ergehen. Die effektive Bestellung der Betreuer*innen für das jeweilige Doktoratsprojekt erfolgt mit der Zulassung zum Doktoratsstudium. Bis zur Einreichung des Forschungsprojekts ist ein Wechsel der Betreuer*innen nach Genehmigung durch den Promotionsausschuss möglich.

Die Betreuung der Dissertationsprojekte erfolgt insbesondere im Rahmen des alle Phasen des Doktorats begleitenden, regelmäßigen Privatissimums, das die persönliche Kontaktzeit zwischen den Betreuer*innen und dem*der Doktoranden*in sicherstellt und der Konsultation und dem fachlichen Austausch mit den Betreuer*innen dient.

Die Betreuung erfolgt des Weiteren auch im Rahmen des künstlerisch-wissenschaftlichen Kolloquiums, in dem dem*der Doktoranden*in die Möglichkeit geboten wird, das eigene Forschungsprojekt mit den Betreuer*innen sowie den Mit-Doktorand*innen im fachlichen und kollegialen Austausch zu diskutieren und zu reflektieren.

Die Betreuung endet mit Erstellung der Gutachten der Betreuer*innen sowie der Abhaltung des Rigorosums. Die Gutachten der Betreuer*innen werden in jedem Fall um ein weiteres externes Gutachten ergänzt.