Erasmus+ für Lehrende

Im Rahmen des Erasmus+ Programmes haben Lehrende die Möglichkeit an einer Partnerinstitution der MUK zu unterrichten.

Zweck des Aufenthaltes

  • Weiterbildung auf beruflicher und privater Ebene
  • Stärkung der internationalen Beziehungen zwischen den Partnerinstitutionen
  • Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte
  • Entwicklung neuer Lehrmaterialien bzw. Unterrichtskonzepte

 

Dauer des Lehraufenthaltes

mind. 8 Stunden an mind. 2 Unterrichtstagen (maximal 2 Monate)
Der Unterricht an der MUK muss nicht nachgeholt werden.

 

Voraussetzungen für die Mobilität

  • Einladung einer Partnerinstitution an den/die Lehrende
  • Einreichung der Bewerbungsunterlagen (Dienstreiseantrag, Grant Agreement, Mobility Agreement)
  • Einhaltung aller Regelungen und Verpflichtungen dieses Programmes
  • Genehmigung durch die Studiengangsleitung und das Rektorat

 

Förderbare Kosten

Lehrendenmobilitätszuschüsse dienen ausschließlich der Deckung der zusätzlichen Mobilitätskosten (Reisekosten und erhöhte Lebenshaltungskosten). Gebühren (Bankspesen) dürfen daher – den Vorgaben der Europäischen Kommission entsprechend - nicht aus dem EU-Budget der Hochschulinstitution finanziert werden.

 

Verpflichtungen der Lehrenden nach der Mobilität

  • Vorlage einer Aufenthaltsbestätigung (wird von der Partnerinstitution ausgestellt)
  • Online-Bericht zur Mobilität (nach Auffordung per Mail ist der Online-Bericht auszufüllen)
  • Spesenaufstellung (Originalbelege der Reise- und Aufenthaltskosten)

 

Kontakt: Mag. Peter Königseder
(Zi. 3.19; +43 1 512 77 47 210; p.koenigseder@muk.ac.at)