Die MUKcard wird allen Angehörigen (Studierenden und Mitarbeiter*innen) der MUK in der Kassa gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Führerschein) ausgegeben. Sie berechtigt den Inhaber zur Nutzung angebotener Dienste und Ressourcen an der MUK unter Beachtung der Richtlinie zur Nutzung der MUKcard.
Die MUKcard wird ausschließlich in der Kassa (1010 Wien, Johannesgasse 4a/3. Stock/Raum 3.17) der MUK ausgestellt und kann daher nur persönlich abgeholt werden.
Bevor Sie sich die Karte ausstellen lassen, überprüfen Sie auf MUKonline Ihre persönlichen Daten, da diese teilweise auf der MUKcard verwendet werden. Ebenso können Sie Ihr Wunschfoto für die Verwendung auf der MUKcard auf MUKonline hochladen. Wenn Sie über kein geeignetes Foto verfügen, können Sie eines vor Erstellung der Karte in der Kassa anfertigen lassen. Die Kassa verfügt hierfür über eine hochauflösende Kamera und kann das aufgenommene Bild direkt für die Ausstellung der Karte hochladen.
Die MUKcard für Studierende kann in der dafür vorgesehenen Validierungsstation validiert/verlängert werden. Das Validierungsterminal ist ein frei zugänglicher Kartenleser und Kartendrucker.
Die Karte zu validieren bedeutet, dass ein Gültigkeitsdatum auf die Karte aufgedruckt wird sofern die Bedingungen hierfür erfüllt werden. Werden die Bedingungen nicht erfüllt wird die Karte mit dem Status „ungültig“, bei Beurlaubungen mit dem Status „beurlaubt“ bedruckt.
Sofern alle Bedingungen für ein Gültigkeitsdatum vorliegen jedoch der Status „ungültig“ bzw. „beurlaubt“ aufgedruckt wird, kontaktieren Sie bitte direkt die Mitarbeiter*innen der Kassa vor Ort oder unter kassa@muk.ac.at.
Für das Aufladen der MUKcard mit einem Guthaben kommen Sie bitte mit der Karte in die Kassa.
Ein Guthaben kann ausschließlich von den Mitarbeiter*innen der Kassa gebucht werden.
Die MUK zahlt keine vorhandenen Guthaben zurück.
Mit Beendigung des Studiums werden die meisten EDV-Services (MUKonline, MUKmail, MUKmoodle, MS Office 365) Ihres MUKaccounts für 180 Tage deaktiviert.
D. h. Ihr MUKaccount ist noch vorhanden jedoch keine Nutzung der EDV-Services mehr möglich (ausgenommen MUKprint).
Nach Ablauf der 180 Tage wird Ihr MUKaccount definitiv gelöscht sofern Ihr Studium nicht verlängert wurde.
Wenn Sie Ihr noch vorhandenes Guthaben innerhalb der 180 Tage nicht aufbrauchen, verfällt dieses.
Auf Datenschutz und Datensicherheit wird größter Wert gelegt. Auf dem in der MUKcard befindlichen Chip werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Der Chip besitzt lediglich eine MIFARE-ID welche an einen MUKaccount gebunden wird.
Die MUKcard dient also primär als Schnittstelle zu Datenbanken welche im Hintergrund für die jeweiligen IT-Services erforderlich sind.
Die MUKcard ist KEIN Datenträger.